Wie kann ich mich oder mein Kind für eine logopädische Therapie anmelden?
Die logopädische Therapie wird Ihnen oder Ihrem Kind bei Bedarf vom behandelnden Arzt verschrieben. Die ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für eine Behandlung, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Nach der Diagnose durch den behandelnden Arzt vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns einen Therapietermin. Im ersten Termin lernen Sie die Praxis kennen, eine Therapeutin bespricht mit Ihnen den Behandlungsbedarf und erstellt einen individuellen Therapieplan.
Gibt es eine Warteliste?
Wir tun unser Bestes, um die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie möglichst kurz zu halten. Die Nachmittagstermine sind bei Patientinnen und Patienten besonders gefragt, weshalb die Warteliste für diese Zeiten länger ist als die für vormittags. Die aktuellen Wartezeiten für einen Therapieplatz erfragen Sie bitte telefonisch.
Wer braucht Logopädie?
Logopäden und Logopädinnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht sind. Das Ziel ist die Wiederherstellung, Besserung oder Erhaltung der sprachlichen, stimmlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvermögens des Patienten.
An wen kann ich mich bei sprachlichen Problemen wenden?
Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Störung oder Auffälligkeit sollte Sie Ihr erster Weg zu einem Facharzt führen (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Phoniater). Dieser wird Ihnen, wenn er eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält, eine Verordnung (Rezept) über eine logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung ausstellen. Mit der Verordnung melden Sie sich in einer sprachtherapeutischen bzw. logopädischen Praxis Ihrer Wahl an.
Wer übernimmt die Kosten für eine sprachtherapeutische Behandlung?
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernimmt die Krankenkasse alle anfallenden Kosten. Patienten über 18 Jahre müssen pro Rezept einen Anteil von 10 Prozent sowie 10 Euro Rezeptgebühr zahlen. Privat versicherte Patienten sollten sich ebenfalls ein Rezept ausstellen lassen und sich zur Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?
Zur Dauer einer Therapie können wir keine pauschalen Aussagen treffen.